Aktuelles

Geschäftszeiten


Montag bis Donnerstag    Freitag
8 - 12 und 13 - 16 Uhr     8 - 12 Uhr

Zu anderen Zeiten nach Vereinbarung.

Wegen einer Verletzung und damit verbundener Arzt- und Rehabesuchen endet unsere Öffnungszeit bis auf weiteres Montags bis Donnerstag um 16 Uhr (bisher 17 Uhr).

Außerhalb der Öffnungszeten sind wir durch Anrufweiterleitung jederzeit telefonisch zu erreichen.




Iplus Alpine 1,0

Seit November 2009 verarbeiten wir Iplus Alpine mit dem Wärmedämmwert Ug 1,0 W/qmK. Das neue Glas halten wir in 5 mm Stärke am Lager. Das Standardprodukt Iplus Alpine verarbeiten wir mit dem Scheibenaufbau 4 - 15 - 5 = 24 mm Gesamtdicke. Durch die unterschiedlichen Glasdicken hat der Standardscheibenaufbau auch Vorteile bei der Schalldämmung. Größere Scheiben werden aus 2 x 5 mm gefertigt. Erst über 3000 mm Länge muss auf das bisherige Iplus E 6 mm zurückgegriffen werden.
Der Scheibenaufbau 2 x 5 mm bei normal großen Scheiben hat die Vorteile: geringere Glasdicke und weniger Gewicht.
Iplus Alpine zeichnet sich durch seine klare Durchsicht von innen und durch die neutrale Ansicht von aussen aus. Download

Warme Kante

Immer mehr Ausschreibungen fordern die "warme Kante" für Isolierglas. Die "warme Kante" vermindert die Tauwasserbildung im Randbereich des Glases und wirkt sich positiv auf die Energieberechnung des gesamten Fensters aus.
Wir fertigen die "warme Kante" mit Edelstahlabstandhaltern (statt Alu-Abstandhalter) und zwar in der Farbe matt-schwarz. Auf der matt-schwarzen Farbe spiegeln sich die Fensterfarben. Dadurch entsteht der Eindruck, als wenn die Abstandhater in der Fensterfarbe produziert worden wären.
Wir halten die Edelstahlabstandhalter für die Scheibenabstände 10, 12, 14, 15 und 16 mm am Lager.

Gussglas und Gussglaspreise

Die europäischen Gussglashütten nehmen weitere Dekore aus ihren Programmen. Das betrifft sowohl weiße Strukturen, besonders aber farbige. Informieren Sie sich über die Liefermöglichkeiten.
Außerdem sind im Sommer 2011 erneut die Gußglaspreise angehoben worden. Informieren Sie sich auch darüber.


Energiezuschlag und Maut sinkt auf 0,24 €/kg

Energiezuschlag und Mautkosten werden vierteljährlich nach dem Brent-Index für Nordseerohöl festgesetzt. Den Index können Sie selbst in der NW-Zeitung in der Rubrik "Börse" und dort unter "Metalle und Rohstoffe" verfolgen. Die Stichtage für die Neufestsetzungen sind immer der 15.01., der 15.04., der 15.07. und der 15.10. für die folgenden 3 Monate.
Am 15.07.11 stand der Brent-Index auf 118,44 $. Am 15.10.11 stand der Brent auf 112,23 $. Dadurch sinkt der Energiezuschlag auf 0,21 €/kg Glas. Zusammen mit der unveränderten Maut von 0,03 € wird ab 01.05.2011: 0,24 €/kg berechnet. Dieser Betrag wird am Endes jedes Auftrags gesondert ausgewiesen. Der Mindestbetrag pro Auftrag bleibt wie bisher 1,00 € netto. Energiezuschlag und Mautkosten sind nicht skontierbar. Der Skontobetrag auf die skontierbaren Artikel wird am Ende jeder Rechnung ausgewiesen.


Entwicklung von Energiezuschlag und Mautkosten

Die Glasherstellung ist sehr energieaufwendig. Öl- und Gaspreise verändern sich laufend. Die Glashersteller berechnen
seit dem 01.11.04 deshalb einen Energiezuschlag, der pro
kg berechnet und alle 3 Monate nach dem Brent-Index neu
festgesetzt wird. Ab dem 01.01.05 sind noch die Mautkosten
hinzu gekommen, die ebenfalls pro kg berechnet werden.
Wir müssen diese Zuschläge in mühevoller Kleinarbeit 
weiterberechnen. Sowohl Energiezuschlag als auch Mautkosten
sind für uns nur durchlaufende Posten und deshalb nicht
skontierbar. Die Zuschläge haben sich nach den Öl- und
Gaspreisen wie folgt entwickelt:

Zeitraum            Energiezuschl. Mautkosten  Gesamt
01.11.11 bis 31.01.12      0,21         0,03        0,24
01.08.11 bis 31.10.11      0,22         0,03        0,25
01.05.11 bis 31.07.11      0,24         0,03        0,27
01.02.11 bis 30.04.11      0,19         0,03        0,22
01.11.10 bis 31.01.11      0,14         0,03        0,17
01.08.10 bis 31.10.10      0,12         0,03        0,15
01.05.10 bis 31.07.10      0,15         0,03        0,18
01.02.10 bis 30.04.10      0,13         0,03        0,16
01.11.09 bis 31.01.10      0,13         0,03        0,16
01.08.09 bis 31.10.09      0,10         0,03        0,13
01.05.09 bis 31.07.09      0,08         0,03        0,11
01.02.09 bis 30.04.09      0,07         0,03        0,10
01.11.08 bis 31.01.09      0,12         0,02        0,14
01.08.08 bis 31.10.08      0,23         0,02        0,25
01.05.08 bis 31.07.08      0,21         0,02        0,23
01.02.08 bis 30.04.08      0,16         0,02        0,18
01.11.07 bis 31.01.08      0,14         0,02        0,16
01.08.07 bis 31.10.07      0,13         0,02        0,15
01.05.07 bis 31.07.07      0,11         0,02        0,13
01.02.07 bis 30.04.07      0,08         0,02        0,10
01.11.06 bis 31.01.07      0,08         0,02        0,10
01.08.06 bis 31.10.06      0,13         0,02        0,15
01.05.06 bis 31.07.06      0,11         0,02        0,13
01.02.06 bis 30.04.06      0,09         0,02        0,11
01.11.05 bis 31.01.06      0,08         0,02        0,10
01.08.05 bis 31.10.05      0,07         0,02        0,09
01.05.05 bis 31.07.05      0,06         0,02        0,08
01.02.05 bis 30.04.05      0,04         0,02        0,06
01.01.05 bis 31.01.05      0,05         0,02        0,07
01.11.04 bis 31.12.04      0,05         0,00        0,05


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