GK Glas Kalkbrenner GmbH & Co. KG
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand November 2002
§ 1) Allgemeine, Geltung
1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Angebote
und Verträge über Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen im
Geschäftsverkehr mit Nichtverbrauchern im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Geschäfts-
bedingungen des Bestellers sind nur dann verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich
bestätigt worden sind. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.
Angebote, Preislisten, Prospekte und sonstige Unterlagen sind in Bezug auf Preise
und Liefermöglichkeiten freibleibend.
2) Aufträge sind für uns erst nach schriftlicher Bestätigung bindend. Der Besteller ist
zur umgehenden Prüfung unserer Auftragsbestätigungen verpflichtet. Diese gilt als
anerkannt, wenn er nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
3) Jeder Vertragsabschluss wie auch die Lieferung selbst erfolgt unter dem Vorbehalt
der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten. Der
Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung umgehend informiert. Eine
Gegenleistung wird zurückerstattet.
4) Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sind seitens des Bestellers ohne unsere
schriftliche Zustimmung nicht übertragbar.
5) Bei allen Bauleistungen, einschließlich Montage, gilt die VOB Teile B und C in der
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch
einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird, und im Übrigen diese AGB.
§ 2) Technische Angaben zur Beschaffenheit
1)Angaben in Prospekten, Preislisten, Zeichnungen etc. sind nur annähernd, aber
bestmöglich ermittelt. Proben und Muster gelten als Durchschnittsausfall.
2)Das Wissen um das physikalische Verhalten und die Eigenschaften von Glas und
Isolierglas entsprechend dem Stand der Technik wird beim Besteller vorausgesetzt.
3) Der Käufer hat bei der Bestellung die technischen Angaben nach dem Stand
der Technik und dem gesetzlichen und technischen Regelwerk sowie ggf. individual-
rechtlichen Vereinbarungen zu berücksichtigen.
4) Physikalische Eigenschaften unserer Produkte wie:
Interferenzerscheinungen, barometrisch bedingte Doppelscheibeneffekte, Aniso-
tropien bei ESG und TVG, Kondensation auf den Außenflächen von Isolierglas,
Klapperlaute bei Sprossenisolierglas stellen keinen Mangel dar und sind kein
Reklamationsgrund.
5) Bei kundenseitig gestellten Verglasungen können im Isolierglas nachträgliche
Verunreinigungen durch Putzmittel oder Abdichtungsmaterial entstehen. Das ist kein
Grund zu einer Reklamation.
6) Bei der Be- und Verarbeitung kundeneigener Gläser liegt das Bruchrisiko beim
Einsender.
§ 3) Zahlungsbedingungen
1) Mit der Auftragserteilung bestätigt der Besteller seine Zahlungsfähigkeit und
Kreditwürdigkeit.
2) Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die darauf schließen
lassen, dass der Zahlungsanspruch mangels Leistungsfähigkeit des Bestellers
gefährdet ist, sind wir berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom
Besteller nach dessen Wahl Vorauszahlungen oder entsprechende Bankbürgschaften
zu verlangen. Im Weigerungsfall können wir vom Vertrag zurücktreten, wobei die
Rechnungen für bereits erfolgte Leistungen sofort fällig gestellt werden. Noch nicht
gelieferte Teillieferungen werden nach Zahlung ausgeliefert. Bereits zugekaufte oder
zubestellte Ware, wie auch bereits in der Produktion befindliche Ware geht zu Lasten
des Bestellers, sofern dies nicht bereits durch eine andere Bestimmung über
Schadenersatz etc. in ausreichendem Maße abgedeckt ist.
3) Zahlungen sind spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
4) Rechnungsregulierungen durch Schecks erfolgen lediglich erfüllungshalber.
Wechselzahlungen werden nicht akzeptiert.
5) Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen von 8 % über dem jeweils
geltenden Basiszinssatz. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden
nachzuweisen und zu berechnen.
6) Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegen-
forderungen aufrechnen. Ein Recht der Zurückbehaltung aus früheren oder anderen
Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung kann nicht geltend gemacht werden.
Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängel oder sonstigen Beanstandungen nur auf
Grund einer bei uns schriftlich vorliegenden Reklamation und im vereinbarten Umfang
zurückbehalten werden.
7) Etwaige vereinbarte Sicherheitsleistungen können von uns durch Bürgschaften aus
dem Nettobetrag abgelöst werden.
§ 4) Lieferung
1)Angegebene Liefertermine werden nach Möglichkeit von uns eingehalten.
Geringfügige Überschreitungen sind zulässig. Der Besteller ist berechtigt, nach Ablauf
des Liefertermins eine angemessene Nachfrist zu setzen, bei der die Interessen des
Bestellers und unsere Interessen zu berücksichtigen sind. Eine Lieferfrist verlängert
sich, auch innerhalb eines Verzuges, wenn nach Vertragsabschluss Hindernisse
eintreten, die wir nicht zu vertreten haben. Dies sind zum Beispiel Betriebsstörungen,
Streiks, Aussperrungen, Störungen der Verkehrswege oder der Energie- und Roh-
stoffversorgung, Brandschäden. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei einem
Vorlieferanten auftreten. Wir werden Beginn und Ende solcher Hindernisse umgehend
an den Besteller mitteilen. Der Besteller kann von uns die Erklärung verlangen, ob
wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir nicht
umgehend, kann der Besteller zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind in diesen
Fällen ausgeschlossen.
2) Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk. Mit der Übergabe an den Transportführer
geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch beim Transport mit unseren
Fahrzeugen.
3) In der Regel erfolgt die Anlieferung unserer Ware auf unseren eigenen Trans-
portgestellen. Der Besteller verpflichtet sich, über den Verbleib der Mehrweggestelle
einen Nachweis zu führen. Ab dem 21. Tag nach Anlieferung und Nichtrückgabe
berechnen wir pro Gestell und Tag 10,00 EUR, höchstens jedoch den Wiederbe-
schaffungswert des Gestells. Bei Verlust oder Schäden am Gestell berechnen wir
die entsprechenden Kosten.
4) Wird der Transport mit unseren Fahrzeugen durchgeführt, gilt die Warenübergabe
als erfolgt, sobald die Lieferung an der Abladestelle auf befestigten Wegen auf dem
Fahrzeug zur Verfügung steht. Das Abladen ist alleinige Angelegenheit des Ver-
tragspartners, der für geeignete Ablademöglichkeiten und/oder für erforderliche
Arbeitskräfte Sorge zu tragen hat. Wartezeiten werden nach KVO (Güterfernverkehr)
oder GNT (Güternahverkehr) in Rechnung gestellt.
5) Teilleistungen und Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Abschlagszahlungen können in angemessenem Umfang von uns in Rechnung gestellt
werden.
§ 5) Mängelrüge, Sachmängelverjährung
1) Für Mängel im Sinne des § 434 BGB haften wir nur wie folgt:
Wegen der besonderen Eigenschaften unser Ware, vor allem von Glas, und der
Gefahr von Beschädigungen, ist der Käufer zur unverzüglichen Prüfung verpflichtet.
Alle offensichtlichen und / oder erkannten Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen
sind spätestens binnen einer Woche, in jedem Fall vor Verarbeitung oder Einbau
schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmannes gem. §§ 377,
378 HGB bleiben unberührt.
2) Durch die Herstellung bedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten und Farbtönungen sind – sofern keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne
des § 443 BGB vorliegt, - im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig.
Entsprechendes gilt für die branchenüblichen Maßtoleranzen beim Zuschnitt.
3) Wir haben das Recht, bei einem Sachmangel nach unserer Wahl den Mangel zu
beheben oder eine mangelfrei Ware zu liefern. Voraussetzung für das Vorliegen eines
Sachmangels ist, dass die technischen Richtlinien, die anerkannten Regeln der Technik
und die bekannten Verarbeitungs- und Verglasungsrichtlinien bei der Montage und
Weiterverarbeitung unserer Produkte eingehalten worden sind. Unerhebliche Mängel
gewähren dem Besteller keinen Nacherfüllungsanspruch.
4) Ein Rücktritt ist erst möglich nach erfolglosem Verstreichen einer Nachfrist von 4
Wochen. Die Nachfrist muss schriftlich erfolgen und die Mängel qualifizieren. Dies gilt
auch für die Geltendmachung von Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwen-
dungen. Im Fall des Rücktritts steht dem Besteller daneben kein Schadenersatzan-
spruch wegen des Mangels zu. Schadenersatz im Fall des Vorgehens nach § 437
Nr. 3 BGB beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangel-
haften Sache, es sei denn, wir haben arglistig gehandelt. Soweit dem Besteller dies
zumutbar ist, verbleibt die Ware bei ihm.
5) Sachmängelansprüche verjähren mit 12 Monaten, gerechnet ab Übergabe der Lieferung/Leistung. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Vorschriften vorschreibt.
§ 6) Allgemeine Haftungsbegrenzung
1) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Besteller, gleich aus welchem
Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir zwingend nach gesetz-
lichen Vorschriften haften. In Fällen groben Verschuldens oder Vorsatzes bzw.
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Ersatzanspruch für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt, soweit uns kein grobes Verschulden vorzuwerfen ist.
§ 7) Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
1) Gegenüber unserem unmittelbaren Vertragspartner übernehmen wir für die Ver-
wendung unseres Isolierglases in Gebäuden für die Dauer von 5 Jahren nach
Auslieferung ab Werk die Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie, dass unter
normalen Bedingungen die Scheibenoberfläche im Scheibenzwischenraum der Iso-
lierglaseinheiten nicht beschlagen.
2) Sofern der Erstabnehmer oder ein weiterer Abnehmer Isolierglaseinheiten ex-
portiert, gilt unsere Garantie nur, wenn diese zuvor ausdrücklich von uns schriftlich
bestätigt worden ist.
3) Unsere Garantie berechtigt uns zur Nachbesserung und verpflichtet uns ggf. zur
Ersatzlieferung.
4) Mängel, die innerhalb der Garantiezeit erkennbar sind, müssen unverzüglich nach
Erkennen/Erkennbarkeit schriftlich geltend gemacht werden.
§ 8) Eigentumsvorbehalt
1) Wir behalten uns das Eigentum an der Lieferung und Leistung bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises aus dieser Lieferung/Leistung vor. Ein Weiterverkauf
sowie eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung unserer Lieferungen und Leis-
tungen mit anderen Waren ist vor vollständiger Bezahlung unserer Lieferung/Leistung
unzulässig, es sei denn, die Zahlung an uns ist insolvenzfest, d. h. aussonderungs-
fähig hinterlegt.
§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand sowohl für Lieferung als auch für
Zahlung (einschließlich Scheckklagen) sowie sämtliche sich ergebene Streitigkeiten
ist Bielefeld. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an seinem Gerichtsstand zu
verklagen. Die Vertragsbeziehungen regeln sich ausschließlich nach dem in der
Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.
§ 10) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser
AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame
Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem
der unwirksamen möglichst nahe ist.
GK Glas Kalkbrenner GmbH & Co. KG
Driburger Str. 6
33647 Bielefeld
Tel.: (0521) 41712-0
Fax: (0521) 41712-20
E-Mail: info∂glas-kalkbrenner.de
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